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„Innere Freiheit beginnt dort, wo das Drama deiner eigenen Geschichte keine Kontrolle über deine Gedanken und Gefühle mehr hat.“

Wenn Gedanken
kreisen…

Einsamkeit Mann Bildhauer

Gefühle sich
verstricken…

…mitunter scheint man
die ganze Welt auf den
Schultern zu tragen…

Mann Bildhauer

…und möchte
doch einfach nur
frei und glücklich
sein…

Männerkopf Bildhauer

Die Kommunikation
mit dem
Unterbewusstsein…

fliegende Vögel mit Netz

…kann wahrhaft
Erstaunliches
bewirken.

Ändere deine Gedanken und du veränderst die Welt

Informationen über Patientenverfügungen

Auf dem deutschsprachigen Markt gibt es mehr als 320 Patientenverfügungen, die meisten kann man aus dem Internet herunterladen. Doch für welche Patientenverfügung sollte man sich entscheiden? Experten schätzen, dass etwa 80 Prozent der angebotenen Patientenverfügungen den Anforderungen der neueren Gesetzgebung nicht mehr genügen und daher im Zweifelsfalle keine Anwendung finden werden.

Drei wichtige Aspekte sind daher zu beachten:

  • Der Vorausplanende sollte umfassend über die Inhalte der Patientenverfügung und den Folgen seiner Entscheidungen informiert worden sein. Damit soll ausgeschlossen werden, dass falsch informierte Personen aufgrund von bloßem Allgemeinwissen weitreichende Entscheidungen für ihr Leben treffen, deren Folgen sie im Einzelfall gar nicht nachvollziehen können.
  • Der Prozess der Erstellung einer Patientenverfügung sollte von einer fachkundigen Person begleitet worden sein. Es wird in Zweifel gezogen, ob Notare und Rechtsanwälte zu den fachkundigen Personen in Bezug auf medizinische Sachverhalte gehören. Gedacht wird hier eher an Ärzte, Palliativmediziner, Fachpflegekräfte und professionell ausgebildete Gesprächsbegleiter gemäß § 132g.
  • Der Vorausplanende muss über die gesetzlich geforderte Einwilligungsfähigkeit verfügen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Menschen, die unter Demenz oder anderen hirnorganischen Krankheiten leiden oder anderweitig geistig behindert sind, Entscheidungen über ihr Leben und das Sterben treffen, deren Folgen sie nicht absehen oder einschätzen können.

Aus diesem Grunde scheiden die meisten der aus dem Netz heruntergeladenen Patientenverfügungen mit Ankreuz-Methode aus, da die ersten beiden Punkte nicht gegeben sind. Solche Patientenverfügungen werden im Ernstfall aufgrund rechtlicher Bedenken oft nicht beachtet.

Günther Schlott

Wie aber erkenne ich eine gute Patientenverfügung? Und worin unterscheiden sich die rechtmäßig geprüften Patientenverfügungen voneinander?

  • Grundsätzliches:

    • Es klingt auf den ersten Blick etwas irritierend, aber jeder Mensch in Deutschland hat bereits eine Patientenverfügung. Dazu muss er kein Dokument ausgefüllt haben, sondern der Gesetzgeber hat die Gesundheitsfürsorge im BGB für alle Bürger geregelt. Dies bedeutet, jeder Mensch soll die Maximalversorgung erhalten, also alle Maßnahmen, die ihn am Leben erhalten, unabhängig von seiner Erkrankung und der zukünftigen Prognose. Dies bedeutet, es wird jedem Menschen jede medizinisch notwendige und sinnvolle Behandlung zukommen, unabhängig von seiner Erkrankung und dem subjektiv empfundenen Wert des Lebens.
    • Wer einwilligungsfähig ist, braucht keine Patientenverfügung. Ärzte sind vor jeder Behandlung verpflichtet, den Patienten über die Behandlung und deren Folgen aufzuklären sowie eine Prognose über den weiteren Verlauf und die Heilungschancen abzugeben. Daher wird jeder Arzt vor der Behandlung den Willen des Patienten erfragen, auch wenn eine Patientenverfügung bereits erstellt wurde. Selbst wenn eine Patientenverfügung erstellt wurde, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die aktuelle Meinung sich von einer früheren getroffenen Entscheidung aufgrund der derzeitigen Erfahrungen abweichen kann. Der Arzt wird also immer die aktuelle Meinung erfragen.
    • Eine Patientenverfügung greift erst dann, wenn der Patient einwilligungsunfähig ist und der Behandlung nicht aktiv zustimmen kann. Dies deckt den Bereich Bewusstlosigkeit ab, z.B. nach Unfall, aber auch nach Schlaganfall, akute schwerwiegende Erkrankungen, die die Urteilsfähigkeit beeinträchtigen, wie Herzinfarkt, akute Lungenentzündungen, diabetische Komata, oder auch Erkrankungen und Schädigungen des Gehirns wie Demenz, Folgen eines Schlaganfalls andere geistige und hirnorganische Behinderungen.
    • Eine Patientenverfügung ist somit ein Instrument, um die gesetzlich vorgesehene Maximalversorgung einzuschränken und bestimmte Behandlungen in (im Voraus) bestimmten Situationen abzulehnen. Also ein Instrument der Verweigerung und Ablehnung von Behandlung, oder anders ausgedrückt, ein Instrument der Selbstbestimmung über das, was das Leben für den Einzelnen lebenswert macht und ab welchem Zeitpunkt und/oder in welcher Situation er oder sie nicht mehr am Leben gehalten werden soll.
    • In einer Patientenverfügung können verbindlich Wünsche zur Durchführung oder Ablehnung medizinischer Maßnahmen festgelegt werden. Wenn eine Person nicht mehr über die eigene Behandlung entscheiden kann, ist es Aufgabe des rechtlichen Vertreters, den Behandlungswillen der betroffenen Person, zu ermitteln und umzusetzen. Dazu kann auch die vorausschauende Planung für zukünftige Verschlechterungen des Gesundheitszustandes gehören.
    • Die Maxime der ACP Deutschland (Advance Care Planning; früher „Behandlung im Voraus planen“), lautet: “Unser Anliegen ist, dass Sie künftig so behandelt werden, wie Sie das wollen – auch wenn Sie sich einmal nicht mehr selbst äußern können.“
      ACP Deutschland ist ein Verband von Ärzten, Palliativmedizinern, Pflegefachkräften, Theologen und speziell geschulten Kräften wie Hospizbegleiter, der eine auf wissenschaftlichen Untersuchungen basierte Patientenverfügung erstellt hat, die alle moralischen, ethischen und vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Richtlinien erfüllt und die rechtlich geprüft und in Deutschland weit verbreitet ist. Das Kernelement von ACP ist ein durch speziell dafür qualifizierte Gesundheitsfachkräfte begleiteter, von Achtsamkeit und Respekt geprägter, kommunikativer Prozess zur Ermittlung und Dokumentation des Patientenwillens.
  • Die Reichweite:

    • Patientenverfügungen, auch die guten, unterscheiden sich in erster Linie in Bezug auf die Reichweite. Dies ist die Frage, ab wann greift eigentlich eine Patientenverfügung? Je früher eine Patientenverfügung greift, desto größer ist deren Reichweite. An einem Ende des breitgefächerten Angebotes steht beispielsweise die sogenannte „christliche Patientenverfügung“. Zusammengefasst wird in dieser Art der Patientenverfügung festgelegt, dass eine Behandlung dann abgebrochen (oder nicht erfolgen) soll, wenn „mindestens zwei Ärzte unabhängig voneinander den innerhalb kurzer Zeit eintretenden Tod bestätigen sowie dass eine weitere Behandlung nicht indiziert und möglich ist“. Dementsprechend gering ist die Reichweite der christlichen Patientenverfügung. Sie greift erst dann, wenn der Mensch definitiv (und ärztlich bestätigt) in seiner letzten Lebensphase angekommen ist und der nahende Tod unausweichlich ist. Kritiker stellen die Sinnhaftigkeit einer Patientenverfügung mit derart kurzer Reichweite in Frage. Am Anderen Ende der Skala steht die Patientenverfügung der ACP (im gesamten deutschsprachigen Raum weit verbreitet), deren Reichweite bereits mit der Unterschrift über das sorgfältig erstellte und fachlich begleitete Dokument Gültigkeit erlangt. Daher sollte eine solche Patientenverfügung mit sehr großer Reichweite auch alle paar Jahre wieder angesehen und entsprechend den Lebensumständen aktualisiert werden.
  • Die beschriebenen Situationen in der Patientenverfügung:

    • Während in einigen Patientenverfügungen lediglich die letzte Lebensphase beschrieben und mit Festlegungen des Vorausplanenden konkretisiert wird, greifen andere Patientenverfügungen wie die der ACP Deutschland alle denkbaren Szenarien vom Zeitpunkt der Erstellung her auf und geben Möglichkeiten für Festlegungen für die Behandlung im Falle einer vorliegenden vorübergehenden oder auch langfristigen Einwilligungsunfähigkeit:

      Festlegungen für den Notfall (ärztliche Anweisung): Was tun, wenn ein plötzlicher, unvorhergesehener medizinischer Notfall eintritt?

      Weitere Behandlung im Krankenhaus, falls die Verbringung in ein Krankenhaus gewünscht ist: Welche Behandlung darf und soll im Krankenhaus durchgeführt werden, wenn der Patient vorübergehend oder dauerhaft einwilligungsunfähig ist? Ist der weitere Aufenthalt auf der Intensivstation erwünscht?

      Festlegungen für die Behandlungen im weiteren Krankheitsverlauf, wenn die ärztliche Prognose ungünstig ist und / oder sich der Gesundheitszustand verschlechtert.

      Festlegungen für den Zustand der dauerhaften Einwilligungsunfähigkeit wie z.B. Demenzielle Erkrankungen oder dauerhafte Schädigungen an Körper und Geist.
Günther Schlott
  • Die Möglichkeit zur deduktiven Ermittlung des mutmaßlichen Willens:

    • Keine Patientenverfügung kann alle Krankheitsbilder und Szenarien einer Behandlung vollständig abbilden. Die gewünschte Behandlung von nicht explizit erfassten Krankheitsbildern und Erkrankungen müssen anhand der allgemeinen Willensäußerungen, der persönlichen Einstellung zu Leben und Tod abgeleitet werden können. Insofern erkennen Sie eine gute Patientenverfügung immer daran, dass die individuellen Einstellungen und Werthaltungen zu Krankheit, Leben und Sterben ausführlich festgehalten sind, damit der behandelnde Arzt von diesen schriftlich festgehaltenen Willensbekundungen auf den mutmaßlichen Willen des Vorausplanenden in dieser speziellen, nicht aufgeführten Situation schließen kann.
  • Der Umfang: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

    • Ein Dokument über den Willen des Vorausplanenden, die eigentliche Patientenverfügung, ist nur ein Teil der Vorausplanung für den Ernstfall.
    • Ebenso wichtig ist die Frage, wer den eigenen Willen im Falle einer vorübergehenden Einwilligungsunfähigkeit durchsetzen soll und den Vorausplanenden unterstützen soll. Wer ist dafür geeignet, emotional stabil und kann den Dialog mit dem behandelnden Arzt aufnehmen? Der Lebenspartner, die Kinder, Freunde, oder doch ein gesetzlicher Vertreter? Nach meiner Meinung gehört zu einer Patientenverfügung immer eine Vorsorgevollmacht, die dann greift, wenn der Mensch vorübergehend nicht urteils- und einwilligungsfähig ist.
    • Im Falle einer dauerhaften Einwilligungsunfähigkeit oder Urteilsunfähigkeit stellt sich weiterhin die Frage, ob derjenige, der im Sinne der Vorsorgevollmacht kurzfristig eingesprungen ist und den Willen des Vorausplanenden kundgetan und durchgesetzt hat, auch die geeignete Person ist für die gesetzliche Vertretung im Sinne einer langfristigen und umfangreichen Betreuung. Soll der in der Vorsorgevollmacht bestimmte Vertreter auch der gesetzliche, dauerhafte Vertreter des Vorausplanenden werden? Hier kann man in einer Betreuungsverfügung für den Fall der dauerhaften Einwilligungsunfähigkeit Festlegungen treffen.

Im Studio Kairos werden ausschließlich Patientenverfügungen erstellt, die den strengen ethischen und moralischen Grundsätzen der ACP Deutschland genügen. Weitergehende Informationen finden Sie auch unterhttps://www.AdvanceCarePlanning.de
Ich selbst verfüge über 15 Jahre Erfahrung als Einrichtungsleiter in Stationären Altenpflegeeinrichtungen, bin selbst zertifizierter Gesprächsbegleiter für Patientenverfügungen und Lehrtrainer für Gesprächsbegleiter, Gründungsmitglied bei ACP Deutschland, Autor des vielbeachteten Fachbuches „Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase“ (schlütersche Verlagsgesellschaft) und habe mit einem der ersten Projekte in Deutschland zur Implementierung von ACP den „Altenheim Zukunftspreis 2017“ gewonnen.

Günther Schlott

Der Prozess zur Erstellung einer Patientenverfügung im Studio Kairos umfasst folgende Aspekte:

  • Ausführliches Gespräch über die derzeitige Lebenssituation, Ermittlung der individuellen Werthaltungen und allgemeinen Einstellungen zu Leben, schwerer Krankheit und Sterben.
  • Erstellung einer Patientenverfügung, Festhalten des Willens des Vorausplanenden für den Fall der vorübergehenden und dauerhaften Einwilligungsunfähigkeit:
    a) Ärztliche Anordnung für den Notfall
    b) Krankenhausbehandlung bei Einwilligungsunfähigkeit unklarer Dauer
    c) Festlegungen für die stationäre Behandlung bei Einwilligungsunfähigkeit unklarer Dauer
    d) Behandlung bei dauerhafter Einwilligungsunfähigkeit
    e) Informationen zur Palliativversorgung
    f) Persönliche Hinweise für den Umgang in der letzten Lebensphase
    g) Prozessdokumentation und
    h) Ausführliche begleitende Informationen und medizinisches Hintergrundwissen
  • Erstellung einer Vorsorgevollmacht zur Festlegung des Vertreters (und dessen Stellvertreter) im Fall der Einwilligungsunfähigkeit unklarer Dauer
  • Erstellung einer Betreuungsverfügung für den Fall der dauerhaften Einwilligungsunfähigkeit und Festlegung des gesetzlichen Vertreters (Empfehlung an das Betreuungsgericht)

Der Prozess umfasst mindestens zwei (falls gewünscht eine dritte Sitzung mit den zu bestimmenden Vertretern) Sitzungen im Abstand von mindestens zwei Wochen. Dieser Abstand ist in den Empfehlungen von ACP so vorgegeben, damit genügend Zeit zum Reflektieren und dem ausführlichen Gespräch mit den Familienmitgliedern, dem zu bestimmenden Vertreter und eventuell dem behandelnden Arzt oder Hausarzt bleibt.

Das Entgelt für die oben beschriebenen Leistungen beträgt 350.- EUR

Hausbesuche bei mangelnder Mobilität im Umkreis von 50 km von Frankfurt sind im Pauschalpreis inbegriffen.

Dafür erhalten Sie die wahrscheinlich in Deutschland am besten eingeführte und ausführlichste Patientenverfügung, wissenschaftlich fundiert und rechtlich einwandfrei abgesichert.